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Berufung
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Information for applicants
Ihre Bewerbung
Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. (3) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1, 3 bis 5 auch eingestellt werden, wer her [...] im Berufungsverfahren festgestellt wird; § 122 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes bleibt unberührt; 3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion [...] ein erstes Professorenamt; (...). (2) In künstlerischen Fächern kann abweichend von Absatz 1 Nummer 3 bis 5 als Professorin oder Professor eingestellt werden, wer eine besondere Befähigung zu künstlerischer …